Zu turbulenten Szenen ist es am Montag im Wiener Straflandesgericht in einer Verhandlung um eine Messerattacke auf einen Party-Gast gekommen. Ein psychisch Kranker, der einem 29-Jährigen mit einem Taschenmesser einen Bauchstich versetzt hatte, sollte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Als ein Schöffensenat dem Unterbringungsantrag Folge gab, rastete der Mann aus.

Während Richterin Claudia Geiler die Entscheidung verkündete, fiel ihr der 34-Jährige, der an paranoider Schizophrenie leidet, zunächst lautstark ins Wort. Er verlangte, man müsse "vertagen, da ich sonst mit keinem fairen Verfahren rechnen kann". Weil die Richterin mit ihrer Begründung fortsetzte, wurde der Mann immer lauter. Die Situation eskalierte, als der 34-Jährige aus Sicherheitsgründen von den beiden Justizwachebeamten, die ihn in die Verhandlung begleitet hatten, aus dem Saal gebracht werden sollte.

Er widersetzte sich, begann lauthals wüst zu schimpfen und wurde schließlich gewalttätig. Da er von den Beamten nicht zu bändigen und zu beruhigen war, brachten ihn diese im Eingangsbereich zum Verhandlungssaal zu Boden. Der Versuch, den Tobenden außerhalb des Saals zu fixieren, gelang erst, als zwei weitere Beamte zur Verstärkung anrückten. Zu viert schaffte es die Justizwache schließlich, den Mann unter Kontrolle zu bringen und abzuführen, wobei er wilde Beschimpfungen ausstieß.

Anstalt statt Gefängnis

"Er hat sich bei der Verhandlung aufgeregt und wahrscheinlich einen Schub bekommen", vermutete Alexandra Cervinka, die Rechtsvertreterin des Mannes, nachdem dieser zurück in die Justizanstalt gebracht worden war. Für die Anwältin steht fest, "dass er nicht ins Gefängnis, sondern in eine richtige Anstalt gehört, wo er entsprechend behandelt werden kann", wie sie gegenüber der APA erklärte.

Der 34-Jährige hatte sich zu Beginn der Verhandlung ruhig verhalten, mit teilweise wirren Ausführungen aber auch für medizinische Laien seine psychische Erkrankung deutlich gemacht. Er hatte am Abend des 27. September 2014 in Wien-Neubau an einer ihm fremden Wohnung geklopft, weil er sich einbildete, auf der Straße im Vorbeigehen die Stimme seiner angeblich verschwundenen Frau aus der im dritten Stock gelegenen Wohnung gehört zu haben.

Als der Wohnungsbesitzer, der eine Geburtstags-Party veranstaltete und mehrere Freunde eingeladen hatte, die Tür öffnete, schlug ihm der ihm völlig unbekannte Mann ansatz- und wortlos die Faust ins Gesicht. Dann lief der 34-Jährige davon. Ein 29 Jahre alter Party-Gast, der den Faustschlag mitbekommen hatte, wollte ihn nicht entkommen lassen. Er schnappte sein Skateboard, nahm die Verfolgung auf und holte den Mann auf der Westbahnstraße ein.

Klinge im Bauch

"Als ich ihm die Hand von hinten auf die Schulter gelegt und ihn gepackt habe, hat er sich umgedreht und ich habe schon das Messer im Bauch gehabt", schilderte der 29-Jährige als Zeuge dem Gericht. Er habe den Angreifer mit seinem Longboard geschlagen, "weil ich nicht noch eine mit dem Messer kassieren wollte".

Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 Zentimetern. Der 29-Jährige wurde schwer verletzt - die Klinge hatte den Dünndarm beschädigt. Der Mann musste bis zum 10. Oktober stationär in einem Spital behandelt werden.

Der 34-Jährige zeigte sich vor Gericht krankheitsuneinsichtig: "Meine Sinneseinflüsse waren nicht falsch. Die sind real. Das ist ja das Schlimme. Ich bin nicht paranoid, das möchte ich Ihnen auch noch sagen. Dass ich Stimmen höre, stimmt auf jeden Fall nicht." Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer bescheinigte ihm demgegenüber wahnhafte halluzinatorische Züge und damit Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Er hielt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für erforderlich.