Die Enthaftung erfolgte demnach mangels dringenden Tatverdachts. "Es gibt derzeit nichts, was ihn wirklich belastet", erläuterte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn. Die Frau habe bei ihrer Einlieferung ins Spital in einer kurzen Befragung angegeben, sie sei beim Fensterputzen aus dem vierten Stock gestürzt. Die 22-Jährige zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu.
Streit vor dem Fenstersturz
Da sie kurz vor dem Vorfall mit ihrem Mann gestritten hatte - laut Polizeiangaben war es um Eifersucht gegangen -, war am Wochenende die Festnahme des 30-Jährigen ausgesprochen worden. Die Polizei konnte zunächst weder einen Unfall noch Fremdverschulden ausschließen. Mittlerweile dürfte aufgrund von Zeugenangaben aber feststehen, dass sich der Bulgare gar nicht in dem Zimmer befunden hatte, in dem es zu dem Unglück kam.
Zum Zeitpunkt des Sturzes waren die drei Kinder des Ehepaares im Alter von eineinhalb bis fünf Jahren sowie zwei Freunde in der Wohnung in der Quellenstraße anwesend. Der 30-Jährige hatte bei seiner Festnahme versichert, er habe seine Frau nicht geschubst oder gar bewusst in die Tiefe gestoßen.