Nach dem tödlichen Fenstersturz eines Fünfjährigen am 2. März in Linz sind am Dienstag seine Mutter und ihr Lebensgefährte wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden.

Der Bub war aus dem vierten Stock eines Mehrparteienhauses in Linz auf den Gehsteig gefallen. Er war zum Unfallzeitpunkt allein in der Wohnung und in seinem Zimmer eingesperrt, während die Eltern zumindest eine knappe Stunde außer Haus waren.

Bub suchte verzweifelt seine Eltern

Laut Staatsanwaltschaft habe der Bub geschlafen, als die 36-jährige Mutter und der 39-jährige Stiefvater die Wohnung verließen. In dem Raum habe es zwei Fenster gegeben – ein großes mit und ein kleines, weiter oben gelegenes ohne Kindersicherung. Unter den Fenstern stand ein Schreibtisch, schilderte die Anklagevertreterin.

Als das Kind aufwachte, sei es – „offenbar auf der verzweifelten Suche nach seinen Eltern“ – auf den Tisch geklettert, von dort auf das Fensterbrett und hinausgestürzt. Trotz sofortiger Reanimation starb der Fünfjährige wenig später im Krankenhaus.

Eine Passantin fand das Kind regungslos auf dem Asphalt und setzte um 16.31 Uhr einen Notruf ab. Die Eltern kamen laut Polizeiprotokoll erst um 17.19 Uhr zurück.

Kind war mindestens eine Stunde unbeaufsichtigt

Der Strafantrag geht daher davon aus, dass der Bub, dem im Kindergarten außergewöhnlich großer Bewegungsdrang bescheinigt wurde, mindestens eine Stunde unbeaufsichtigt war. Auch, dass er zum Unfallzeitpunkt eine Windel trug, obwohl er eigentlich keine mehr brauchte, spricht für die Staatsanwältin dafür, dass die Eltern eine längere Abwesenheit geplant hatten.

Zudem hätten die Eltern damit rechnen müssen, dass das Kind auf das Fensterbrett klettern könnte, da es im Kindergarten ein Abschiedsritual gegeben habe, bei dem Kinder genau dies tun.

Eltern „wollten etwas aus dem Auto holen“

Der Verteidiger sagte, seine Mandanten würden sich der fahrlässigen – angeklagt ist grob fahrlässige – Tötung schuldig bekennen, „sie wissen, dass sie einen Fehler gemacht haben“, „es ist nichts mehr wie es früher war“. Die Mutter brach bei der Einvernahme immer wieder in Tränen aus und gab manchmal an, sich nicht genau erinnern zu können.

„Ich habe das einfach falsch eingeschätzt“, gab der Stiefvater zu. Als seine Freundin mit dem Kind eingezogen war, habe er alle anderen Fenster gesichert, aber bei dem einen habe er nicht gedacht, dass ein Kind dieses erreichen könne.

Mutter und Stiefvater vor Prozessbeginn
Mutter und Stiefvater vor Prozessbeginn © APA/Verena Leiss

Er und seine Partnerin hätten die Wohnung auch nicht lange verlassen wollen. „Wir wollten nur etwas aus dem Auto holen.“ Als die Schlüsselfernbedienung nicht funktionierte, hätten sie spontan beschlossen eine Runde spazieren zu gehen.

Das Urteil

Das Gericht sprach die Eltern im Sinne des Strafantrags wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig und verurteilte sie zu zehn Monaten bedingt, der Strafrahmen betrug bis zu drei Jahre.

Nach Ansicht des Gerichts hätten die beiden den Buben mit seiner besonderen Entwicklung, also dem hohen Bewegungsdrang, nicht längere Zeit alleine lassen dürfen. Es gab aber zahlreiche Milderungsgründe wie die Unbescholtenheit, die Geständnisse und die persönliche Betroffenheit. Das Urteil ist rechtskräftig.