Ein Teenager, der den Kater der Familie eines Bekannten erschlagen haben soll, ist am zweiten Prozesstag am Mittwoch in Linz bedingt zu vier Monaten Haft sowie unbedingt zu 800 Euro Strafe nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Verfahren gegen drei mitangeklagte Freunde, die wegen Unterlassung zur Verhinderung einer Straftat vor Gericht standen, wurden mit Geldbußen diversionell erledigt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die Freunde hatten sich am 30. Jänner abends bei einem daheim getroffen, wo der jüngste von ihnen den Kater der Familie des Gastgebers plötzlich tot geschlagen haben soll. Die drei Mitangeklagten wollen von dem nichts mitbekommen haben, der Hauptangeklagte bekannte sich schuldig.

17-Jähriger wollte Tier nur „erlösen“

Die Staatsanwältin hatte am ersten Prozesstag noch die Anklage auf Verleumdung ausgedehnt, da der zur Tatzeit noch 17-Jährige tags darauf zur Besitzerin des Katers, der Stiefmutter des Gastgebers, gemeint habe, das Tier nur erlöst zu haben. Angeblich hätten zwei seiner Freunde den Kater zuvor gequält. Eine Erklärung für sein Handlen konnte der mittlerweile Volljährige nicht geben: „Ich weiß nicht, warum ich es getan habe“, wiederholte er vor Gericht. So wurde der Teenager wegen Tierquälerei und Verleumdung zu 200 Tagsätzen je vier Euro verurteilt, die bedingte Haftstrafe zu einer Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Neben Bewährungshilfe muss der Bursche auch eine psychotherapeutische Beratung aufsuchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Angeklagter nahmen sich Bedenkzeit.

Die Mitangeklagten, zwei 18-jährige Zwillingsbrüder und der 19-jährige Freund, hatten auf nicht schuldig plädiert, ihre Verteidiger beantragten am ersten Prozesstag daher Freisprüche. Mit der Zahlung von jeweils 400 Euro wird das Verfahren gegen die Zwillinge eingestellt, der 19-Jährige muss 500 Euro bezahlen. Alle nahmen den Richterspruch an.