Die gelben Augen, die einen anglotzen. Das grau schimmernde Fell, gespannt über jeden Muskel. Ein ausgestopfter Wolf als Traumtrophäe eines jeden Jägers? In Tirol sollte dem bald zumindest gesetzlich nichts mehr im Wege stehen. Im Landtag am Donnerstag will die ÖVP-SPÖ-Koalition die Novelle des Jagdgesetzes beschließen. Eigentlich hätte das am Mittwoch schon passieren sollen, doch die Klubobleute haben auf Donnerstag verschoben – die Grünen sparten im Vorhinein nicht an Kritik.

Es gehe in der Novelle um „Rechtssicherheit und Bürokratieabbau“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Josef Geisler: „Wer einen Wolf rechtmäßig erlegt, soll diesen in Zukunft transportieren und privat besitzen können. Der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Tierart wie etwa ein Nashorn.“

Ganz anders sehen das die Kritiker der Novelle. So betont der Umweltanwalt Johannes Kostenzer den EU-Schutzstatus des Wolfs: „Ich sehe es nicht ein, dass ein geschütztes Tier privat in Wohnzimmern landen soll. Das ist das falsche Signal.“ Wenn überhaupt sollten die Kadaver der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, etwa Museen oder Forschungsinstituten. Die Tiroler Grünen gehen noch weiter und fürchten, dass das geänderte Gesetz reiche Trophäenjäger in das Bundesland locken könnte, sie ziehen den Vergleich zur „Zeit der Wolfshatz“.

Für Jäger „der Lohn für die Arbeit“

Hinter der Novelle steckt auch der Wunsch der Jägerschaft. Die Gesetzesänderung sei nur „recht und billig“, heißt es aus dem Landesjägerverband. Die Trophäe sei schließlich wie bei jedem anderen Tier „der Lohn für die Arbeit“, oft liege man nächtelang auf der Lauer. Dass die Möglichkeit, den Wolf als Trophäe zu behalten, noch mehr Anreiz ist, Wölfe zu jagen, denkt man in der Jägerschaft nicht. „Kein Mensch in Österreich hat die Jagdprüfung, um Wölfe zu jagen“, die Jägerinnen und Jäger würden nur ihren Job machen. Landesjägermeister Anton Larcher vermutet, dass etwa die Hälfte der Jäger sich dazu entscheiden würden, einen von ihnen erlegten Wolf zu behalten.

In Kärnten ist es schon erlaubt, den Wolf als Trophäe zu behalten. Von den bisher zwölf getöteten Raubtieren seien die meisten Kadaver aber bisher in der Tierkörperverwertung gelandet, hieß es Mitte Juni vom Jägerverband. Beim Land Steiermark wiederum sieht man keine Möglichkeit, das Trophäenverbot aufzuheben, und zwar „aufgrund des strengen Schutzes“. Bisher wurde noch kein Wolf nach der geltenden Verordnung erschossen, sollte das aber passieren, würde ein Verantwortlicher des Landes den Kadaver begutachten und dann bestehe die Möglichkeit, dass er etwa Museen zur Verfügung gestellt wird.

Die Tiroler Novelle kann frühestens nach einer sechswöchigen Frist in Kraft treten, also mit Mitte August.