Vier Teenager sind am Mittwoch in Linz wegen Tierquälerei vor Gericht gestanden. Die Freunde hatten sich am 30. Jänner abends bei einem daheim getroffen, wo der jüngste von ihnen den Kater des Gastgebers tot geschlagen haben soll. Die drei Mitangeklagten wollen von dem nichts mitbekommen haben, der Hauptangeklagte bekannte sich schuldig. Am 3. Juli wird weiter verhandelt.

Richterin lehnte Diversion ab

Es sei eine „unnötige, dumme Rausch-Aktion“ gewesen, meinte der Verteidiger des zur Tatzeit noch 17-Jährigen. Es tue dem Burschen „sehr leid“, weshalb er für seinen unbescholtenen Mandanten auf eine Diversion plädierte. Die Richterin lehnte dies jedoch aufgrund „der hohen Schuld“ ab. Eine Erklärung für seine Tat konnte der mittlerweile Volljährige ihr nicht geben: „Ich weiß nicht, warum ich es getan habe“, wiederholte er sich.

Die Mitangeklagten, zwei 18-jährige Zwillingsbrüder und der 19-Jährige Freund, bei dem sie zu Gast waren, plädierten auf nicht schuldig und ihre Verteidiger beantragten daher Freisprüche.

Der Gastgeber, in dessen Familie zwei Katzen und zwei Hunde lebten, habe nicht ernsthaft geglaubt, dass der 17-Jährige „nach zwei Bier“ seine Ankündigung wahr machen und den Kater erschlagen würde. Nachdem der Hauptangeklagte auf der Toilette war, sei er mit dem Tier auf dem Arm wieder in der Runde erschienen und sagte, es töten zu wollen. Darauf verschwand der Bursche nach draußen. Als er kurze Zeit zu den Freunden zurückkehrte, habe er erklärt, der Kater sei tot, berichtete der 19-Jährige vor Gericht.

Keiner der Freunde habe dies jedoch geglaubt, es als „blöde Meldung“ abgetan. Eigentlich war man zu Besuch gekommen, um den Wurf der Hündin anzusehen. Es sei darüber geredet worden, dass, wenn eine Katze weniger im Haus lebe, ein Welpe bleiben könne, erinnerte sich einer der Zwillingsbrüder.

Tote Tier in Bach geworfen

Alles sei sehr schnell gegangen, erklärten die Mitangeklagten unisono, warum keiner von ihnen reagiert habe. „Im Schock“ hätten die Zwillinge dann den 17-Jährigen in den Wald begleitet, wo das tote Tier in den Bach geworfen wurde. Einer der Brüder machte davon ein Video.

Tags darauf habe der Hauptangeklagte dann gegenüber der Besitzerin, der Stiefmutter des 19-Jährigen, behauptet, die Zwillinge hätten den Kater mehrmals getreten und er habe das Tier mit dem Schlag erlöst. Die Staatsanwältin hält ihm daher außer der Tierquälerei auch noch Verleumdung vor. Der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte eine Vertagung.