Der Antrag auf einstweilige Verfügung des Österreichischen Hundesportverbands (ÖHV) als Veranstalter der Kärntner „Hundebeiß-WM“ gegen die Kritik des Vereins Pfotenhilfe wurde im Dezember vom Landesgericht Ried abgewiesen. Der ÖHV mit seinem Obmann, Veranstaltungsleiter und SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck bekämpfte dies. Jetzt hat ihm auch das Oberlandesgericht Linz eine Abfuhr erteilt und sieht die volle Verantwortung für die Vorfälle beim Veranstalter. 

Das Oberlandesgericht Linz teilt die Ansicht des Landesgerichts Ried, wonach es dieses sehr wohl für bescheinigt hielt, dass es sich bei den im veröffentlichten Video ersichtlichen Szenen um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz handle, ein durchschnittlicher Betrachter diese Szenen als Verstöße qualifizieren könnte und die Vorwürfe auf einem wahren, jedenfalls ausreichend bescheinigten Tatsachenkern basieren. Die Kosten von 1.335,50 Euro sind laut OLG-Entscheidung der Pfotenhilfe zu erstatten.

Das Verfahren zieht sich währenddessen weiter in die Länge, zur Klage selbst gibt es nicht einmal noch einen Verhandlungstermin. „Dass ein Tierschutzsprecher den Tierschutz bekämpft, ist - gelinde gesagt - merkwürdig. Diese SLAPP-Klage, mit der man uns mundtot machen will, schränkt auch unsere tägliche Tierschutzarbeit ein“, sagt Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. „Es ist wirklich traurig, dass in Österreich zum wiederholten Mal Tierschützer, die Missstände aufdecken, verfolgt werden und sich freibeweisen müssen, während Tierquäler viel zu mild oder ungeschoren davonkommen.“

In der Zwischenzeit hat sich die Regierung endlich auf eine längst überfällige Heimtierschutznovelle geeinigt, die auch solche Beißabrichtungen weiter einschränken und damit Beißvorfälle vermindern soll. Details müssen jedoch erst ausgearbeitet und in Verordnungen gegossen werden. Und das alles noch vor der Nationalratswahl.