Zwei Häftlinge in Suben, illegale Handys, die Online-Dating-Plattform Tinder und vier leichtgläubige Frauen. Das ist, sehr kurz zusammengefasst, der „Mix“ eines folgenschweren Betrugs, der die Frauen um rund 170.000 Euro brachte, berichten die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN). Einer der beiden mehrfach vorbestraften Inhaftierten spielte bei den Straftaten eine eher untergeordnete Rolle.
Aber der Reihe nach: Mit verschiedenen Fantasieprofilen gaukelte ein 38-Jähriger mehreren Damen im Alter zwischen 26 und 31 Jahren die große Liebe vor. Die Kontaktaufnahme erfolgte via Handy über die Plattform Tinder. Nicht alles wurde den Damen vorgetäuscht. Aus der Tatsache, dass er in Haft saß, machte der Mann nämlich kein Geheimnis.
Nach den ersten Konversationen auf Tinder verlagerte sich der Kontakt auf den Nachrichtendienst WhatsApp. Nicht nur das, auch telefonisch suchte der 38-Jährige die „Nähe“ zu den jungen Frauen. Als der Fisch sprichwörtlich angebissen hatte, begann die Betrugsmasche. Der Mann konstruierte verschiedenste Lügen, um den verliebten Frauen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dass die weiblichen Opfer offenbar tatsächlich an die große Liebe glaubten, nutzte der Häftling schamlos aus.
Rund 170.000 Euro Schaden
So wurden Notlagen wie ein unfairer Prozess oder fehlendes Geld für wichtige ärztliche Behandlungen erfunden. Er sei von einem Mithäftling brutal attackiert worden, daher müsse er operiert werden, ansonsten werde er sterben. Die Mitleidsmasche funktionierte immer und immer wieder, eines der vier Opfer überwies in eineinhalb Jahren eine Summe von mehr als 65.000 Euro.
Eine Frau erpresste der 38-Jährige auf perfide Weise. Nachdem sie ihm intime Videos schickte, ließ der Häftling einige Zeit vergehen. Dann kontaktierte er das Opfer unter einem neuen Pseudonym und behauptete, im Besitz der intimen Aufnahmen zu sein. Damit erpresste er die Frau und forderte 7000 Euro, ansonsten würde er die Videos in ihrer Wohngemeinde verschicken. Die Frau überwies.
Insgesamt überwies das Quartett eine Summe von rund 170.000 Euro auf ein Konto, das Geld ist – wenig überraschend – weg. Ende Jänner und Anfang April nahm der Verbrecher dann auf der Anklagebank im Landesgericht Ried Platz. Eines der Opfer sagte, dass es sogar an Selbstmord gedacht habe. Übereinstimmend gaben die jungen Frauen an, dass sie den Mann nie gesehen hätten, auch nicht per Videochat. Es habe dafür diverse Ausreden gegeben.
Der Hauptbeschuldigte und sein 46-jähriger Mitstreiter, der offenbar eine eher untergeordnete Rolle spielte, bekannten sich beim ersten Prozesstag (noch) nicht schuldig.
Verhängnisvolle Briefmarke
Die „analoge Welt“ wurde dem 38-Jährigen dann beim zweiten Verhandlungstag zum Verhängnis. Da er auch Liebesbriefe und Karten an die Frauen schickte, wurde auf einer Briefmarke die „Spucke-DNA“ des Angeklagten sichergestellt. Daraufhin gestand der Angeklagte alle Taten.
Die Richterin verurteilte den Beschuldigten zu sechseinhalb Jahren Haft, außerdem wurden 16 Monate einer bedingten Verurteilung widerrufen und in eine unbedingte Strafe umgewandelt. Sowohl der Verteidiger als auch Staatsanwalt Alois Ebner gingen daraufhin in Berufung. Jetzt gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgerichts: Die Strafe wurde um zusätzliche eineinhalb Jahre erhöht. Heißt: acht Jahre unbedingte Haft. Rechtskräftig.