Drei Jahre lang wurde unter Einsatz des gesamten juristischen Arsenals darum gestritten, ob der Landesrechnungshof die Wohnbauträger prüfen darf. Die Sache wanderte zum Höchstgericht, etliche Behörden und Landesverwaltungen wurden mit Riesenaufwand befragt. Nun steht fest: Die Prüfer dürfen nicht in die Bücher der Wohnbaufirmen hineinschauen, obwohl diese Firmen mit beträchtlichen öffentlichen Subventionen arbeiten.