Es ist eine unmissverständliche Sprache, derer sich die Stuttgarter Verwaltungsrichter bedienen: Fahrverbote für Dieselautos verstoßen nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, heißt es in dem am Freitag verkündeten Urteil. Und: Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als die Interessen von Diesel-Fahrern.