Der Grazer Schmuckräuber wurde durch Fotos von zwei Überwachungskameras identifiziert. Der Fall zeigt, wie notwendig es ist, dass Sicherheitsbehörden auf derartige Fahndungsmöglichkeiten zurückgreifen können. Der Fall macht aber auch klar, wie groteske Justizentscheidungen Fahndungsmaßnahmen erschweren oder gar verhindern.
Gegen den Rumänen ist in Graz ein Verfahren wegen Einbruchs anhängig. Eine Festnahme wurde aber nie veranlasst. Die Justiz gab sich mit einer Aufenthaltsermittlung zufrieden. Die Polizisten an der Grenze konnten den Verdächtigen nur „einladen“, sich bei Gericht zu melden. Eine vergebliche Bitte.
Unfassbar: Da tanzt der Beschuldigte einer Straftat den Justizbehörden jahrelang auf der Nase herum. Endlich ist er da, und gleich darf er wieder untertauchen – nur um neue brutale Taten zu begehen.