Die Unabhängigkeit der Justiz von den anderen Staatsgewalten ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Regierung und Parlament dürfen wegen dieser Unabhängigkeit und Unparteilichkeit keine Möglichkeit haben, auf einzelne richterliche Entscheidungen einzuwirken. Es darf von Legislative und Exekutive auch nicht ein Richter vorzeitig abgesetzt oder ihm ein ihm zustehendes Verfahren entzogen werden. Jeder hat das Recht auf seinen "gesetzlichen Richter".

Polen und Ungarn rütteln an diesen für einen Rechtsstaat erforderlichen Voraussetzungen. So können nicht genehme Richter z. B. vorzeitig ihr Richteramt durch Pensionierung oder Disziplinarverfahren verlieren oder in ihrer Tätigkeit eingeschränkt bzw. auch versetzt werden. In Polen wurde eine Disziplinarkammer für Disziplinarverfahren gegen Richter eingerichtet, deren Mitglieder unter Beteiligung des neuen Justizrates ausgewählt werden. Dieser wiederum wird nicht von Richtern, sondern vom Parlament gewählt. Den Justizrat zu kritisieren, ist den Richtern unter Androhung eines Disziplinarverfahrens verboten.