Was haben die Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung und die gleichgeschlechtliche Ehe gemeinsam? Beide Neuerungen sind nicht auf ein Gesetz, sondern auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zurückzuführen. In beiden Fällen hat der Verfassungsgerichtshof gesetzliche Bestimmungen aufgehoben, weil sie der Verfassung widersprachen. Bei der Beihilfe zur Selbsttötung war es die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts, bei der gleichgeschlechtlichen Ehe die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.