Der Verfassungsgerichtshof hat die Reform der Krankenkassen bestätigt und damit die Frage beantwortet, ob es rechtens ist, dass der Staat in die soziale Selbstverwaltung eingreift, wenn es der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit dient: Ja, er darf. Der Spruch der Höchstrichter ist zu akzeptieren. Und damit die Fusion der Gebietskrankenkassen zu einer Gesundheitskasse.