Jetzt ist ja alles wieder gut, das offizielle Österreich kann das kollektive Hyperventilieren einstellen. Die Verfassungsrichter haben gesprochen und den Richterentscheid vom Februar aufgehoben, wonach sich der Wiener Flughafen keine dritte Landepiste genehmigen dürfen sollte. Denn, so urteilten jetzt die Höchstrichter sinngemäß, im vorliegenden Fall genießen Klima- und Bodenschutz rechtlich doch keinen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen und anderen Interessen.