Am Ende ist es wieder eine Lösung klassisch österreichischen Zuschnitts geworden. Das Schulautonomiepaket, also das Zentralelement der gesamten Schulreformbemühungen der Regierung, scheint endlich in trockenen Tüchern. Was da eingewickelt vor uns liegt, ist so etwas wie der Kompromiss eines Kompromisses eines Kompromisses: das Ergebnis eines langen Ringens zwischen Parteien und Interessenvertretern.

Erst mussten sich SPÖ und ÖVP auf die Reforminhalte einigen, dann Regierung und Lehrervertreter, danach Regierung und Grüne, parallel dazu noch einmal Regierung und Lehrer, um am Ende ein weiteres Mal einen Machtkampf zwischen SPÖ und ÖVP zu haben. Angesichts dieser Historie geht es schon fast als Wunder durch, dass vom Reformtext mehr übrig geblieben ist als ein paar Bindewörter und Beistriche.
Doch ist das fertige Paket nun tatsächlich ein Neudenken von Schule, wie es die Bildungsministerin einst angekündigt hat? Oder ist es das Gegenteil, ein Schritt zurück zu noch mehr Bürokratieaufwand? Tatsächlich kann die Reform mehrere Punkte auf der Haben-Seite verbuchen. Nur sind die meisten – wie bei einem derartigen Kompromiss-Exzess nicht wirklich überraschend – mit einem dicken Aber behaftet.

So war es überfällig, dass die Direktoren Freiheiten bei der Auswahl ihrer Lehrer bekommen. Es ist nur schwer erklärbar, warum es ausgerechnet in einem gesellschaftlich so essenziellen Belang wie der Schulbildung keine Rolle spielen soll, ob die passenden Personen an den für sie passenden Stellen werken. Der Grad, wie sehr ein Lehrer in seinem Job engagiert ist, spielt für sein Fortkommen bis heute kaum eine Rolle. So ein Zustand kann für niemanden befriedigend sein. Jedoch: Echte Personalhoheit samt der Möglichkeit zur Kündigung von Mitarbeitern bekommen die Direktoren mit der Reform abermals nicht.
Die parallel anvisierte Reform der Schulverwaltung hat den Anspruch, das Kompetenzdickicht zwischen Ländern und Bund zu entflechten. Die neuen Bildungsdirektionen vereinen Landes- und Bundeszuständigkeiten unter einem Dach. Allein: An der prinzipiellen Doppelgleisigkeit ändert sich dadurch nichts. Eine neue Verwaltungsstelle garantiert noch keine Verwaltungsvereinfachung.

Die im Paket vorgesehenen Schulcluster schließlich könnten tatsächlich das Potenzial haben, Strukturen zu entlasten und zu verbessern. Ressourcen können zwischen Standorten aufgeteilt, Pädagogen flexibler eingesetzt werden. Allerdings wird hier viel davon abhängen, mit welchen bürokratischen Hürden eine solche Clusterbildung behaftet sein wird.

Ob es letztlich gelingt, die Schulreform in der Praxis der Klassenräume ankommen zu lassen, wird auch in der Hand der Schulen und an deren Innovationsbereitschaft liegen. Unübersehbar bleibt aber auch im besten Fall: Der bildungspolitischen Weisheit letzter Schluss ist dieses Reformpaket nicht.