Was in vielen Ländern Europas längst selbstverständlich ist, sorgt hierzulande noch für jede Menge Gesprächsstoff: Rauchpausen sind nicht Teil der Arbeitszeit. Seit die Kärntner Gebietskrankenkasse (GKK) ihre Mitarbeiter dazu verpflichtet hat, in diesem Fall die Stechuhr zu aktivieren, zeigt sich einmal mehr, dass Regelungen für den Nikotingenuss am Arbeitsplatz in vielen Unternehmen Schall und Rauch sind.
Michael Sabath