Auch wenn es ein Einzelfallurteil ist, wie Präsident Armin Ragoßnig zu relativieren versucht, so ändert das nichts daran, dass eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Behörden bei umweltrelevanten Entscheidungen unter Druck setzen wird. Die Zeiten, in denen „öffentliches Interesse“ als Argument für ein Projekt und gegen die Natur ins Treffen geführt werden kann, sind vorbei. Um die widerstreitenden Interessen gegeneinander abwägen zu können, sind nun konkrete Maßnahmen gefordert.