Mit der Bundespräsidenten-Stichwahl-Wiederholung hat sich Österreich kein Ruhmesblatt erworben. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Aufhebung der ersten Stichwahl offenbarte rechtswidrige „Gepflogenheiten“ in Wahlbehörden und unter Beisitzern, die über Jahre offenbar in Unkenntnis oder Ignoranz der Gesetze eingerissen sind. Dieser gschlamperte Umgang mit Wahlen war ein
Bärendienst am Staat und unserer Demokratie.