Es befremdet, dass Hubert Patterer in seinem viel gelesenen Sonntagskommentar in die Bresche springt, um für den Bau einer neuen Landepiste am Flughafen Wien einzutreten. Sein Argument, das die Entscheidung der höchsten gesetzlichen Instanz aus volks- und betriebswirtschaftlichen Erwägungen hinterfragt, frommt allein einer ökonomischen Kalkulation.

Die langfristige Fürsorge für das Leben verlangt aber, dass rigorose Maßnahmen gesetzt werden, um der ressourcenverbrauchenden Effizienzwirtschaft Grenzen aufzuzeigen. Es kann nicht Sinn sein, immer mehr Flugzeuge in den Himmel zu schicken bzw. naturbelassene Böden für deren Start und Landung zu präparieren. Daher ist der Einspruch des Verfassungsgerichtshofes eine kluge und konsequente Entscheidung. Sonst wären alle Absichtserklärungen zugunsten des Klima- und Umweltschutzes das Papier nicht wert, auf dem sie formuliert werden.

Franz Zeder, Deutschlandsberg

Mutiger Anlauf

Ich finde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes als mutigen Anlauf, Lippenbekenntnisse der Politik zum Schutz der Umwelt, verfasst in Absichtserklärungen, auf Vertragsebene zu stellen.

Ich glaube nicht, dass dieses Urteil als unumstößlich und endgültig anzusehen ist. Wie auch in anderen höchstrichterlichen Entscheiden ersichtlich, überlässt es der Bundesgerichtshof auch in diesem Fall der Politik, gegensätzliche Ansichten (Wirtschaft - Umweltschützer) auf einen Nenner zu bringen.

Erwin Murschek, Graz

Unabhängige Richter

Sie mögen ein umsichtiger Mensch sein, aber bezüglich des Urteils zur Erweiterung des Wiener Flughafens muss ich Ihnen widersprechen. Natürlich schafft dieses Projekt Arbeitsplätze, aber betrachten wir den Flugverkehr einmal aus einer anderen Perspektive. Ich wohne am Land, gebe zu, nicht gerne zu fliegen. Wenn ich die Muse habe, gegen den Himmel zu schauen, erschrecken mich die vielen Flugbewegungen. Freilich wäre es lustig, um ein Spottgeld auf einen Kaffee nach London zu fliegen, aber war da nicht was mit dem CO2-Ausstoß? Wenn ich dann sehe, dass Kerosin unglaublich niedrig besteuert ist, sozusagen gefördert wird, na, dann bin ich froh, dass es doch noch unabhängige Richter gibt, die es wagen, unpopuläre Urteile zu fällen.

Wenn wir alles und jedes Mittel zur Eindämmung des CO2-Ausstoßes mit dem Argument, "wenn nicht wir, dann machen's halt andere" zur Seite schieben, dann müssen wir nur mehr die Person bestimmen, die als letztes den Schalter ausmacht.

Josef Stubenschrott, St. Margarethen/Raab

Verfassungsgerecht

An Ihrer Analyse ist ja nichts auszusetzen, die ist faktenbasiert. In den Schlussfolgerungen verlassen sie aber diesen Pfad und argumentieren in der Art wie ich es allenfalls vom Flughafenbetreiber oder der dahinterstehenden Wirtschaft erwarten würde. Ich würde von Ihnen erwarten, dass Sie beide Seiten eines Problems beleuchtet. Da kommt kein Gedanke auf, dass dem rasch wachsenden Flugverkehr – zumindest in Mitteleuropa – attraktive Alternativen auf der Schiene entgegengestellt werden sollen; dass es nicht einzusehen ist, dass Flugzeugtreibstoff noch immer steuerbefreit ist. Und wer schon glaubt, Fliegen zu müssen, der soll gefälligst alle damit verbunden Kosten tragen, einschließlich der Umweltkosten.

In der ZiB 1 zu diesem Thema sagte der anerkannte Verfassungsjurist Heinz Mayer zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sinngemäß: "Wenn man Nachhaltigkeit und Umweltschutz als Ziel in die Verfassung schreibt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich Gerichte daran halten".

Dr. Franz Häusler, Aigen

Zutreffend

Absolut zutreffend, der Artikel von Chefredakteur Patterer. Gelungen, und so gekonnt formuliert.

Veronika Körbler, Graz