Feinstaub – wen kümmert’s? Zum Beispiel Geldbehebung beim Bankomaten – Motor vom Auto wird nicht abgestellt; Auto vor Apotheke, eine Person bleibt im Auto sitzen, Beifahrer stellt sich in der Apotheke an – Motor läuft; Flohmärkte: Aussteller lassen den Motor laufen, Begründung: Es ist so kalt (Kraftfahrgesetz 1967, Paragraf 102, Absatz 4?). Und diese Liste lässt sich weiter fortsetzen. Ein Umdenken der Bevölkerung wäre wünschenswert.
Walter Bukovec, Hausmannstätten