Herr Rombold schreibt, dass weder Justiz, noch Fremdenwesen die Mittel hätten, gegen Migranten vorzugehen, die mehrfach schwere Straftaten wie Raubüberfälle begangen hätten. Wie das? Raub ist laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in Fällen ohne erhebliche Gewaltanwendung mit Gefängnis bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wie kann dann ein bereits in dringendem Tatverdacht stehender Mann, sei er Migrant oder nicht, weitere Überfälle begehen?

Heinz Uray, Graz