Spender werden ab 01.01.2017 finanztechnisch neu gesteuert. Eine direkte Geltungsmachung von einbezahlten Spendenbeträgen ist nicht mehr möglich. Das heißt im Umkehrschluss, dass alle Spenden über die Spendenbezieher an das Finanzamt gemeldet werden (müssen). Wie meine Kontrolle über einbezahlte Beträge aussehen wird, ist mir noch unklar. Werden diese in der rückwirkenden Arbeitnehmerveranlagung aufgelistet und ausgewiesen, muss ich bei fehlenden Beträgen den Spendenbezieher kontaktieren, das heißt, auf Fehler und Versäumnisse aufmerksam machen, das Finanzamt selbst wird sich gewiss schadlos halten.
Dieser personenbezogene Aufwand wird wohl nicht ins rechte Licht gerückt, andererseits wird das Finanzamt, durch nicht geltend gemachte Spendenbeträge, Euros in (wahrscheinlich) Millionenhöhe einsparen. Gratulation dem Finanzamt, gute Arbeit! Hoffentlich wird der bürokratische Mehraufwand für die Gesamtabwicklung, Spender, Spenderbezieher, Finanzamt, Prüfung durch Spender usw., nicht zu einem nachträglichen Erwachen führen. Dipl.-Ing. Dr. mont.
Karl Josef Haider, Leoben