Den Leserbriefschreibern von Samstag möchte ich mitteilen, dass seitens der Gemeinden bei der Aussendung sicherlich keine Fehler gemacht wurden. Im Bundespräsidentenwahlgesetz steht genau, wie eine Gemeinde eine Wahlkarte zu versenden hat. Dort steht auch wörtlich, dass die Wahlkarte eingeschrieben zu versenden ist, wenn der Antragsteller sich persönlich oder schriftlich mittels Reisepass oder Lichtbildausweis bei der Antragstellung ausweist.
Bei einer Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur (Handysignatur oder Bürgerkarte) ist die Wahlkarte als normale Postsendung zuzusenden. Von einer RSa-Zusendung steht leider nirgendwo etwas im Gesetz. Im Gesetz steht aber ebenfalls, dass Briefsendungen mit Wahlkarten kennzuzeichnen sind. Dies erfolgt mit vorgegebenen Etiketten, welche die Gemeinden erhalten haben. Bevor sich diese Leserbriefschreiber über Gemeinden aufregen, sollten sie bitte im Gesetz nachlesen. Diese vielleicht auch nicht immer nachvollziehbaren Vorgaben erfolgen leider von den Schreibtischen aus Wien.

Helmut Sommer,
Kirchbach-Zerlach