Ich bin gegen den Entwurf der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit dem für die Gemeinde Seiersberg-Pirka eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 festgelegt wird. Die vom Verfassungsgerichtshof aufgezeigte Rechtswidrigkeit soll, darf und kann nicht durch eine solche Verordnung beseitigt werden. Die Flächenbeschränkungen für Einkaufszentren laut einschlägiger Verordnung sollen unbedingt eingehalten werden. Es besteht kein öffentliches Interesse für Mega-Einkaufszentren. Vielmehr sollte der kundennahe Handel gestärkt und gefördert werden.
Ich als Grazer will nahe Einkaufsmöglichkeiten haben, die auch ohne Pkw erreichbar sind. Arbeitsplätze fallen ja nicht weg ohne diese Sonderverordnung, sondern bleiben großteils ohnehin erhalten. Der Rest würde sich eben woandershin verlagern, wünschenswerterweise ins Grazer Stadtgebiet.
Mag. Wilfrid Janas, Graz