Zu Ihrer Rubrik „Hakelzieh’n“ möchte ich, obwohl die Bestellung des neuen Archivdirektors durch den Herrn Landeshauptmann nach Prüfung der Sachlage bereits mit 1. November l. J. erfolgt ist, richtigstellen:
Die Ausarbeitung des steirischen Landesarchivgesetzes orientierte sich an einer Reihe von landesgesetzlichen Regelungen bzw. Statuten anderer Bundesländer, die bereits Jahre zuvor entsprechende Gesetze beschlossen haben. Das steirische Archivgesetz ist daher nicht im Interesse von Einzelpersonen, sondern des gesamten Landesarchivs geschaffen worden, um seine Funktionsfähigkeit abzusichern.
Die enthaltenen Bestimmungen über die Qualifikation der Archivare sind angesichts der Komplexität der Archivalien durch ein Spezialstudium notwendig, wie es etwa am Institut für österreichische Geschichtsforschung in Wien, aber ebenso intensiv an den Archivschulen in Marburg a. d. Lahn, in München und Potsdam angeboten wird. Alle nachmaligen österreichischen LandesarchivdirektorInnen haben diese Ausbildung absolviert, bevor sie in den Archivdienst eintraten.
WHR Dr. Gerhard Pferschy,
Landesarchivdirektor i. R., Graz