Ich muss dem Schreiber des Leserbriefes "Deutschland ist gerecht" widersprechen, wenn er meint, dass nur Ausländer die Maut zahlen sollen. Dem steht das Diskriminierungsverbot des Artikel 18, AEUV (Primärgesetz der EU) entgegen, wonach niemand aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert werden darf (dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für alle Mitgliedsstaaten der Union). Deutschland kann eine Maut einführen, aber nur, wenn auch die Deutschen diese bezahlen.
Nun versucht Herr Dobrindt mit einem Taschenspielertrick die Gleichbehandlungspflicht durch Reduzierung der KFZ-Steuer zu umgehen. Es bleibt aber immer noch die Diskriminierung bestehen, weil österreichische Autofahrer die Mautkosten nicht rückerstattet bekommen. Österreich muss deswegen den Klageweg beschreiten, zu prüfen wäre auch, ob eine Individualklage eines Einzelnen möglich wäre.
Baldur Platzer, Graz