Soll man es positiv bewerten, dass der VfGH die hohen Wildstände als erhebliche Gefahr für den Wald einstuft, oder als Zeichen unerhörter Ignoranz oder Unwissenheit, weil dieser offenbar nicht fragt, wer und wodurch die – zu Recht angeprangerten – hohen Wildstände produziert werden? Bei mir und bei vielen anderen überwiegen eindeutig Ärger und Wut über die Naivität unseres obersten Verwaltungsgremiums. Bezeichnenderweise wird heute im Allgemeinen, so auch im VfGH-Erkenntnis, von Jagdbewirtschaftung gesprochen. Genau diese bewirkt – allein und nur zu ihrem Vorteil - die hohen Wildstände. Die heute praktizierte und ausgeübte Jagdbewirtschaftung ist in hohem Maße unökologisch, unökonomisch und unethisch. Der Gesetzgeber agiert unbeirrt im Sinne der Jägerschaft, der Jagdbetreiber. Warum nur? Die Anliegen der "kleinen" bemühten Waldbesitzer werden nicht vertreten. Anzeigen aufgrund flächenhafter Gefährdung durch Wildverbiss werden von unterbesetzten und überforderten Behörden nicht bearbeitet. Der Jagdbetreiber hat bei Gesetzesübertretungen keinerlei oder nur lachhaft geringe Konsequenzen zu fürchten. Der große Rest – Waldbauern, Ökosystem, Gesellschaft und Steuerzahler – Stichwort: Schutzwald – hat einen hohen Preis zu bezahlen. Fazit: Nicht die Jagd an sich, aber die gängige Jagdbewirtschaftung ist klar abzulehnen. Es bedarf einer breiten Aufklärung über die heute praktizierte Jagdbewirtschaftung sowie einer breiten öffentlichen Diskussion über volkswirtschaftliche, ökonomische wie ökologische Schäden. Ich möchte unabhängige wildbiologische Gutachter in allen Bezirken und einen Diskurs über alternative Nutzung unserer Wälder im bildungs- und gesellschaftspolitischen Sinne und mehr Druck auf die Politik.
Mag. Gerhard Hirn, Donnersbachwald