Vernichtender kann ein Urteil kaum ausfallen. Das Gericht sei willkürlich vorgegangen. Es habe wesentliches Parteivorbringen und vorgelegte Beweismittel unbeachtet gelassen. Die Begründung sei grob mangelhaft. Auch rechtlich sei die Entscheidung falsch. Nicht die Beschwerdeführerin habe das Verfahren verzögert. Das Gericht sei zuerst drei Jahre und dann fünf Jahre untätig geblieben. Es liege in der Verantwortung des Staates, die Voraussetzungen zu schaffen, um Verfahren so effizient führen zu können, dass nicht bis zur rechtskräftigen Entscheidung knapp acht Jahre vergehen.