Überrascht war wohl niemand, als der EuGH die Indexierung der Familienbeihilfe für rechtswidrig erklärt hat. Mit der Indexierung werden die Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten in dem Land angepasst, in dem die Kinder leben. Keine Überraschung war die Entscheidung offenbar auch für die Regierung. Andernfalls wären nicht bereits Rückstellungen für die Nachzahlungen gebildet worden.
Irmgard Griss