Das hat in der EU Tradition: dass ein Land wider besseres Wissen EU-widrige Gesetze beschließt, sich damit ein Verfahren vor dem EU-Gerichtshof einhandelt, eine Verurteilung riskiert und dann Brüssel oder Luxemburg die Schuld für die Aufhebung des Gesetzes zuschiebt. Das war in Österreich bereits bei den anonymen Sparbüchern der Fall, bei dem einen oder anderen Transitproblem, bei der Gentechnik und nun bei der Familienbeihilfe.