Was ist im Interesse einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung? Eine Frage, auf die es Tausende Antworten geben dürfte. Immerhin gingen mehr als 30.000 Kritikpunkte und Anmerkungen zum Entwurf für das neue Epidemiegesetz des Gesundheitsministers ein. Ein Entwurf, der von der Opposition als Frontalangriff auf Freiheitsrechte verdammt wird. Eine überzogene Kritik? Zumindest die Vorgabe, dass bereits ein Treffen von vier Personen im privaten oder öffentlichen Raum als „Veranstaltung“ gelten soll, wird bei Frau und Herrn Österreicher eine Frage provozieren: ob da volltrunkene Juristen oder Kabarettisten am Werk waren. Die ohnehin nur mehr geringe Bereitschaft, Schutzmaßnahmen zu befolgen, wird mit solchen Absurditäten kaum gestärkt. Selbst wenn manche Juristen applaudieren, weil die Formulierung für „Klarheit“ sorge. Mag sein, aber wie skurril ist eine Klarheit, wenn Eltern für ein Treffen mit Kindern Veranstaltungsbewilligungen benötigen würden.