Die flapsige Antwort hätte sich der Kanzler sparen können. Wenn Juristen – aus welchen Motiven auch immer – die Ansicht vertreten, der Regierung seien bei der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte legistische Fehler unterlaufen, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben werden könnten, darf sich ein Regierungschef nicht zur Äußerung hinreißen lassen, solche „juristischen Fragen“ möge man „nicht überinterpretieren“. Ehe der VfGH entscheide, seien die Maßnahmen ohnehin nicht mehr in Kraft. „Wichtig ist, dass die Republik funktioniert.“