Gleiches muss gleich behandelt werden. So will es das Gesetz, so wird es auch von der Verwaltung und den Gerichten verlangt. Nur: Wer die Verfahren rund um die Bundespräsidentenstichwahl 2017 verfolgt, dem können berechtigte Zweifel kommen. In Villach wurden nicht nur Bürgermeister Günther Albel als Wahlleiter schuldig gesprochen, auch für acht weitere Wahlbeisitzer setzte es Schuldsprüche. Die Wahlbeisitzer der übrigen 22 angezeigten Fälle hatten Glück. Ihre Verfahren wurden per Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt – obwohl sie das gleiche nicht gemacht haben: nämlich selbst die Stimmzettel ausgezählt.