Dem Dichterfürsten „nur“ Silber, Gold einst für den Politiker, der 160 km/h auf der Autobahn testen ließ. Auf dem schmalen Pfad zwischen Ehre und Häme, die ein Orden bescheren kann, hat sich das Land peinlich im Regelgestrüpp des Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetzes, kurz K-LAuszG, verheddert. Es ist zusammen mit dem Kärntner Landessymbolegesetz anzuwenden, von Beschaffenheit bis Vererbbarkeit von Orden, mitsamt Strafandrohung von 1000 Euro bei herabwürdigender Trageweise. Glückwünsche sind im Kärntner Gratulationengesetz, K-GrG, für Gemeinden geregelt.
Adolf Winkler