Kapitalverbrechen können verjähren. Die Strafverfolgung endet nach längstens vierzig Jahren. Es gibt aber Ausnahmen. Mord verjährt in Österreich und anderen Ländern nicht. Dasselbe gilt für wissenschaftliche Plagiate. In Analogie zu anderen Vergehen, vom Steuerbetrug bis zu Urheberrechtsverletzungen, spricht sich der Verband der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten für eine Verjährung von Plagiaten aus.