Der Kanzler will das Arbeitslosengeld kürzen. Wieder einmal. Künftig sollen es „unter 50 Prozent sein“. Was der Kanzler offensichtlich nicht am Schirm hat: Das Arbeitslosengeld wird nicht an die Teuerung angepasst. Zur Berechnung der Höhe wird das Gehalt des Vorvorjahres herangezogen. Wer in Zeiten von Rekordteuerung auf Jobsuche ist, muss daher mit einem empfindlichen Kaufkraftverlust zurechtkommen. De facto haben wir auf diese Weise das Arbeitslosengeld bereits auf 50 Prozent gedrückt.