Falls Sie die Party verpasst haben – Sie haben nix verpasst. Zehn Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit sind weder vorder- noch hintergründig Anlass für eine Sause. Dabei war die Neustrukturierung und Vereinheitlichung des Rechtsschutzes ein rechtspolitischer Meilenstein, auch wenn es Menschen geben soll, die den zig Kommissionen, Sonderbehörden und Berufungssenaten samt Titelungetümen nachtrauern. Abseits der kakanischen Folklore aber hatte und hat es seine guten Seiten, auch in der ersten Instanz im Bund wie in den Ländern eine ausgewiesene Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen, die Verfahren zu verkürzen und den übergeordneten Verwaltungsgerichtshof zu entlasten. Und diese hohe Fallzahl wird nicht weniger werden.