Er hat Emil geheißen, war schwerstbehindert und seine Eltern wollten noch vor der Geburt in seinem Namen die Republik klagen. Sie klagten, weil die Rechtsprechung ihr Baby zum – wie sie sagten – „Totalschaden“ erklärt und damit das Recht Emils auf Nicht-Diskriminierung verletze. Eltern, die über die schwere Behinderung ihres Kindes Bescheid wussten und sich dennoch für ihr Kind entschieden haben. Und die es nicht akzeptieren wollten, dass Ärzte und Spitäler zu lebenslangen Unterhaltszahlungen verurteilt werden, weil sie Behinderungen übersehen und deshalb Kinder geboren werden, die sonst nicht auf die Welt gekommen wären. Wie im aktuellen Fall einer Kärntner Familie, bei dem ein Arzt dazu verurteilt wurde, aufgrund einer übersehenen Fehlbildung für die gesamten Unterhaltskosten des Kindes aufkommen zu müssen.