Sänger Herbert Grönemeyer (61) hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung über seine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann auf dem Flughafen Köln-Bonn gewehrt. Das Landgericht Köln untersagte am Mittwoch größtenteils, entsprechende Bilder und Aussagen weiter zu verbreiten.

Aus einem bereits untersagten Video zu dem Vorfall dürften darüber hinaus auch keine einzelnen Bilder verbreitet werden. Die Kammer sieht es als erwiesen an, "dass die nunmehr untersagten Aussagen unwahr sind und damit den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen".

In dem Verfahren ging es um ein Aufeinandertreffen im Dezember 2014. Ein Video, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgerastet. In Wahrheit seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte der Sänger. Der Film sei so zusammenmontiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. Hier sei aber die Privatsphäre seiner Familie verletzt worden.