Ja, das Demonstrationsrecht soll auf alle Fällereformiert werden! Da jede Demonstration angemeldet werden muss, sollen Demonstranten aber auch gleich für die durch die Demonstration entstehenden Kosten herangezogen werden (Kosten, die sonst der Steuerzahler aufbringen muss). Dann fallen automatisch die Berufsdemonstranten weg und die Gewaltbereitschaft wird sicher weniger.

Margit Lugert, Graz

Allgemeingut

Das Demonstrationsrecht ist ein Allgemeingut und daher gehören Schäden, die mit der Ausübung des Demonstrationsrechts im Zusammenhang stehen, auch von der Allgemeinheit (Staat) dem Geschädigten abgegolten.

Dr. Ulrich Habsburg- Lothringen, Wolfsberg