Wir leben in einer Zeit, da gehört das Handy schon zum Alltag. Probleme entstehen durch den Standort der Handymasten, wenn sie in dicht besiedeltem Gebiet aufgestellt werden. Da traute sich ein ehemaliger Bürgermeister im Interesse der Gesundheit seiner Bürger anders zu entscheiden. Das finde ich sehr mutig und lobenswert. Leider hat das Gericht gegen ihn und somit auch gegen die betroffenen Bürger entschieden.

Wir leben in einem Rechtstaat und dazu gehören auch unabhängige Gerichte. Nur das Problem mit den Handymasten ist damit nicht gelöst. Wenn die Mobilnetzbetreiber mehr Verantwortung für die Gesundheit der Menschen übernehmen würden, wäre das Problem gelöst. Ansonsten wünsche ich mir mehr so mutige Menschen wie diesen ehemaligen Bürgermeister, zurzeit Landesrat.

Unsere unabhängigen Gerichte sind unverzichtbar, nur sollte man bedenken, dass dort auch nur Menschen sitzen und keine Götter.

Johanna Kuschnig, Bleiburg

Rücktritt angebracht

Es ist ja erschreckend, wenn man den o. a. Artikel der Chefredakteurin liest. Ständig gibt es irgendwelche Verfehlungen sowie gerichtsanhängige Verfahren, in denen vom Volk gewählte Vertreter vermutlich strafbare Handlungen setzten und auch Verurteilungen erhielten und erhalten. Wo bleibt das Rechtsbewusstsein dieser sogenannten Volksvertreter? Wo bleibt hier eine entsprechende Handlung (sprich Rücktritt) bei einer Verurteilung und Verfehlung durch Amtsmissbrauch? Die verschiedenen Fehlhandlungen dieser Sesselkleber haben auch ein Wesentliches dazu beigetragen, dass das Misstrauen und der Frust gegenüber diesen gewählten Volksvertretern gewachsen und verbreitet ist.

Das Rechtsbewusstsein und das korrekte Verhalten, welches es zu meiner Zeit gegeben hat, ist scheinbar vollkommen verschwunden. So gibt es sogenannte Volksvertreter, die schon bei drei oder mehreren Parteien Mitglied gewesen sind, nur damit weiterhin ihre Geldquelle sprudelt – ein Zustand, der ganz sicher abgeschafft werden sollte. Dann wird auch das Vertrauen in der Bevölkerung wieder größer werden.

Günter Fraunhofer, Klagenfurt

Ohne Eigennutz

Gerhard Köfer hat damals aus reinem Idealismus und keineswegs eigennützig gehandelt. Die juristische Sicht ist leider eine andere. Vielleicht war das neuerliche Betreiben des Verfahrens im Jahr 2014 auch nur ein Ablenkungsmanöver durch die Großparteien, allen voran der SPÖ? Ich hoffe, dass das Verfahren in der „Top-Team“ Affäre mit derselben Akribie und Hartnäckigkeit verfolgt wird, dieser Fall ist nämlich wesentlich brisanter und aufklärungsbedürftig. Bitte alle Betroffenen auf die Anklagebank, sobald diese wieder frei ist!

Dietmar Suppan, Spittal