Nun liegt das Prüfungsergebnis des Rechnungshofes (RH) der Umsetzung des Kärntner Jagdgesetzes endlich vor. Das Ergebnis ist erwartungsgemäß erschütternd, ebenso die Haltung unseres Landesjägermeisters dazu, der Kritikpunkte bagatellisiert. Die Eigenverwaltung der Kärntner Jägerschaft (eine sich selbst kontrollierende Behörde!) hat sich damit wohl endgültig selber ad absurdum geführt und sollte möglichst rasch wieder den Bezirkshauptmannschaften unterstellt werden.

Der Zustand unserer Wälder ist nämlich in weiten Teilen Kärntens noch viel dramatischer, als es der RH-Bericht zum Ausdruck zu bringen vermag. Eine erfolgreiche Bejagung der weit überhöhten Wildstände bei Rot- und Rehwild wird zwar, auch durch die zunehmende Beunruhigung in den Wäldern durch Freizeitaktivitäten u. a. m., immer schwieriger, dies ist jedoch keinesfalls eine Entschuldigung für die vielen aufgezeigten Missstände.

Ganz wesentlich ist dabei auch zu bedenken, dass in sämtlichen Bewertungskriterien und -methoden, die den Zustand des Waldes durch den Wildeinfluss dokumentieren sollten, der „Keimlingsverbiss“ gar nicht berücksichtigt wird. Dieser ist der wohl größte, aber kaum sichtbare Schaden durch das Wild. Eine stark reduzierte natürliche und standortangepasste Verjüngung der Wälder sowie der folgenschwere Verlust der Baumartenvielfalt sind die Folge. Damit wird auch die gewiss einzige wirksame Möglichkeit, den negativen Folgen des Klimawandels in unseren für uns alle so kostbaren Wäldern entgegenzuwirken, dem jagdlichen Unvermögen und der vielfachen Uneinsichtigkeit zum Opfer fallen.

Hans Erlacher, Wieting