Ich habe für meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen eine Wahlkarte angefordert; interessanterweise wurde sie mit normalem Einschreiben (R-Brief) zugestellt und mir problemlos gegen meine Unterschrift ausgehändigt. Das heißt also, jedes Altersheim z. B. kann Wahlkarten übernehmen und auch ausfüllen? Die Möglichkeit besteht offensichtlich noch. Jede Wahlkarte muss als RSA-Brief versendet werden, sonst bleibt die Möglichkeit von Wahlmanipulationen weiterhin aufrecht und der nächsten Wahlanfechtung steht nichts im Wege!

Irmgard Ban, Klagenfurt