Ein 45-Jähriger, der knapp 50 Hunde unter erbärmlichen Umständen gehalten und auch für Hundekämpfe missbraucht haben soll, ist am Montag in Linz zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Bei einer Hausdurchsuchung waren auch große Mengen an Drogen und Waffen sowie Falschgeld und unterdrückte Dokumente gefunden worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz – es wurden auch NS-Devotionalien sichergestellt – laufen noch.

Bei einer Hausdurchsuchung im Herbst des Vorjahres bot sich den Behörden ein grauenhaftes Bild: Im Keller seines Wohnhauses in Ansfelden (Bezirk Linz-Land) hatte der Mann an die 50 Hunde in viel zu kleine Zwinger gepfercht, es herrschte vollkommene Dunkelheit, alles war voller Kot, die Tiere unterernährt, verängstigt und teils mit Bisswunden übersät, denn sie wurden für Hundekämpfe eingesetzt, zeichnete der Staatsanwalt ein anschauliches Bild von den Zuständen, die man dort vorfand.

„Das milde Urteil ist wirklich schockierend“, sagte Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler in einer ersten Reaktion. „Wer Tiere so brutal missbraucht und umbringt, wird laut Kriminalpsychologen auch stark verminderte Hemmungen haben, mit Menschen so umzugehen, ist also ein extremes Sicherheitsrisiko und darf trotzdem frei herumlaufen? Zudem besteht die Gefahr, dass er einfach weitermacht, denn Tierschutzkontrollen gibt es in Österreich so gut wie nicht“, so Stadler. 

Suchtgift, Waffen, Falschgeld und NS-Devotionalien

Darüber hinaus wurden große Mengen Suchtgift sichergestellt: In einem Gefrierschrank waren mehr als fünf Kilogramm Amphetamin mit einem Straßenverkaufswert von ca. 75.000 Euro versteckt, über 100 Gramm Kokain, Ecstasy-Tabletten, zudem etliche Waffen – Langwaffen, Druckluftgewehre, Pistolen, eine Pumpgun und ein Schalldämpfer, hunderte Patronen, ein Sturmgewehr, Messer etc. – und 112 gefälschte 20-Euro-Banknoten lagerten im Haus. Auch Kfz-Kennzeichen, ein Führerschein und eine E-Card, die nicht dem Angeklagten gehörten, wurden sichergestellt, ebenso NS-Devotionalien.

Zu letzteren laufen gegen den 45-Jährigen noch Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz. Er hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen Wiederbetätigung. Vom Landesgericht Wels war er deswegen zu 24 Monaten bedingt verurteilt worden. Im aktuellen Verfahren wurden ihm vorerst aber „nur“ Verstöße gegen das Suchtmittel- und das Waffengesetz, Tierquälerei, Weitergabe und Besitz nachgemachten oder verfälschten Geldes und Urkundenunterdrückung zur Last gelegt. Der 45-Jährige, der – wie er vor Gericht sagte – seit gut drei Jahren keiner Arbeit mehr nachgeht und „von der Mutter lebt“, bekannte sich schuldig.

„Einer der massivsten Fälle von Tierquälerei“

Der Staatsanwalt sprach von „einem der massivsten Fälle“ von Tierquälerei in den vergangenen Jahren. Zudem müsse man beim Urteil mitbedenken, dass der Angeklagte „bis an die Zähne bewaffnet war“. Das Gericht sprach den Mann im Sinne des Strafantrags schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt. Von den restlichen acht Monaten hat der 45-Jährige bereits fünf in Untersuchungshaft abgesessen. Zudem wurde die Probezeit für die bedingte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz von drei auf fünf Jahre verlängert. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Es ist damit nicht rechtskräftig.

„Es soll nicht nur bei Ihnen ein spürbarer Eindruck hinterlassen werden, sondern auch in der Gesellschaft“, unterstrich die Richterin den generalpräventiven Aspekt. Sie betonte, dass – auch wenn juristisch gesehen die Drogendelikte die strafsatzbestimmenden sind – der Tatbestand der Tierquälerei nicht nur einmal, „sondern 50-fach erfüllt“ worden sei, ähnlich sei es bei den Waffen, der Unrechtswert der Taten sei in diesem Fall besonders hoch.

Die Pfotenhilfe Lochen und das Wiener Tierschutzhaus, die die verwahrlosten Hunde aufgenommen hatten, hatten sich dem Verfahren mit 5000 bzw. 8000 Euro als Privatbeteiligte angeschlossen, wurden aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Richterin begründete das damit, dass die vertraglichen Grundlagen unklar seien und sie das Strafverfahren durch weitere Nachforschungen nicht verzögern dürfe. „Dass die Kosten zu erstatten sind, steht außer Zweifel.“

Die Tiere könnten nur auf Einzelplätze vermittelt werden, weil sie trainiert worden seien, aufeinander loszugehen, erklärte Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe der APA. Sie seien aber zu Menschen friedlich, weil sie aufgrund ihrer Vorgeschichte „sehr liebesbedürftig“ seien. Stadlers Einrichtung hatte neun Hunde aufgenommen, vier sind mittlerweile vermittelt. Nach dem Prozess ärgerte sich die Pfotenhilfe via Presseaussendung über ein „schockierend mildes Urteil“ und kündigte an, wegen der Privatbeteiligtenansprüche „auf jeden Fall in Berufung“ zu gehen.

Grauenvolle Bilder und Gerüche

Es waren grauenvolle Bilder und Gerüche, die Tierschützer und Einsatzkräfte am 1. September 2023 entsetzte, als sie die Türe zum Keller eines Gehöfts in Ansfelden (Oberösterreich) öffneten. Mitarbeiter der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe, die selbst viele Hunde aus den Käfigen im stockfinsteren, extrem übel stinkenden Keller geholt und neun aufgenommen haben, sind aufgrund der Bilder im Gerichtsakt aufs Neue schockiert, mit welcher Brutalität die Tiere missbraucht und gequält wurden. Am Montag (29. Jänner) beginnt der Prozess in dem Fall.

„Die Justiz muss hier neben den anderen Delikten auch den Strafrahmen des Tierquälerei-Paragrafen 222 des Strafgesetzbuches von zwei Jahren voll ausschöpfen“, fordert Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler im Vorfeld des Prozesses. „Wenn nicht hier und jetzt, wann dann?“ Jeder vernünftige Mensch erwarte sich, dass so ein Tierquäler die Höchststrafe bekommt, ist Stadler überzeugt: „Vor allem, seitdem ich kürzlich auch noch die Bilder der blutüberströmten Hunde mit schwersten Kampfverletzungen im Gerichtsakt sehen musste – das war mir dann endgültig zu viel!“

Greti sah dem Tod ins Auge

Hündin Greti war in besonders schlechtem Zustand. „Sie war abgemagert bis auf die Knochen, stark dehydriert, ihr ganzer Körper voller offener Wunden, Ausschlägen und Ekzemen. Sie war rachitisch, konnte nicht einmal aufrecht stehen und ihr rostiges Halsband war sogar eingewachsen. Die junge Hündin hätte diese Hölle auch nicht mehr lange überlebt“, vermutet Stadler. Als Greti und acht weitere Opfer am Tierschutzhof Pfotenhilfe ankamen, stand der Tierarzt schon bereit. Nach der Erstversorgung wurde sie liebevoll aufgepäppelt und umfassend therapiert. Der erste Schnee machte ihr besonders viel Spaß. Nach fast fünf Monaten bester Betreuung hat Greti kürzlich ihr Glück gefunden: Eine Familie nahm sie bei sich auf. 

Die gerettete Greti mit Tierpflegerin Caro glücklich im Schnee 
Die gerettete Greti mit Tierpflegerin Caro glücklich im Schnee  © Pfotenhilfe

Über den Hausbesitzer wurde drei Tage später Untersuchungshaft verhängt. Bei dem 45-Jährigen waren auch 26 Schusswaffen samt 51 Magazinen und über 8500 Stück Munition, diverse Drogen, Falschgeld und Nazi-Devotionalien gefunden worden. Im Raum steht, dass die Tiere für illegale Hundekämpfe eingesetzt worden sind, drei waren bei der Razzia schon tot.

Der Hausbesitzer verweigerte bei seiner Einvernahme die Aussage. Die Hunde „wurden in dunklen Kellerräumen in kleinen Käfigen mit Stachelhalsbändern gehalten“, schilderte eine Polizeisprecherin damals die Auffindungssituation. Die ausgehungerten Tiere sollen weder ausreichend Futter noch Wasser bekommen haben. Nach der Hausdurchsuchung wurden sie Tierschutzorganisationen übergeben: der Pfotenhilfe, dem Tierparadies Schabenreith und dem Tierschutzhaus Vösendorf.

Wo sind die weiteren Folterkeller, Züchter und Händler?

Schon kurz nach dem Großeinsatz lag nahe, dass es sich nicht um einen Einzeltäter handelt, die Hunde für Kämpfe missbraucht wurden und es sich um organisierte Kriminalität handeln dürfte. „Die Ermittlungsergebnisse scheinen jedoch äußerst dürftig zu sein. Bisher wurde zumindest nichts dazu veröffentlicht. Wir müssen davon ausgehen, dass es weitere grauenhafte Hundehöllen und Kampfplätze im In- und Ausland gibt, aber die Ermittler hier und auch bezüglich internationaler Züchter und Händler keine Anhaltspunkte gefunden haben – eine schreckliche Vorstellung“, zeigt sich Stadler bestürzt.

Hunde wurden auch gegen Menschen scharfgemacht

So wie beim tödlichen Vorfall in Naarn liegen nun auch von Ansfelden Aussagen vor, dass dort Hunde scharfgemacht wurden, indem sie auf Menschen in Schutzanzügen gehetzt wurden. Diese und andere Maßnahmen, die die Aggression und Kampfbereitschaft fördern, sind sowohl gemäß Bundestierschutzgesetz als auch OÖ Hundehaltegesetz verboten, wenn es sich nicht um Diensthundeausbildung des Bundes handelt.