Das Thema Bürokleidung im Sommer ist nichts Neues. Unzählige Tipps kursieren hierzu in den Medien. Interessanter hingegen ist der Aspekt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten damit verbunden sind.

Dass zu kurze Röcke, durchsichtige Kleidung oder tiefe Ausschnitte auch an heißen Tagen nichts im Büro verloren haben, ist klar. Wussten Sie aber, dass sich Bekleidungsvorschriften in Dienst-, Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen befinden können? Das bestätigt auch Wolfgang Nagelschmied, Leiter der Abteilung für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer.

Arbeitsumfeld beachten

Auch Accessoires sollten überlegt ausgewählt werden. So wurde ein Bankangestellter gefeuert, da seine zu protzige Goldkette nicht dem Gesamtbild des Geldinstitutes entsprach. Eine, laut Nagelschmied, arbeitsrechtlich korrekte Entscheidung.

Eine häufig gestellte Frage ist jene nach dem Kostenersatz für Arbeitskleidung: Auch das ist in den meisten Fällen nicht geregelt, weiß der AK-Experte: "Abhängig ist eine derartige Verpflichtung vom Unternehmen, der Notwendigkeit eines einheitlichen Erscheinungsbildes, von der Verdiensthöhe und ob die Arbeitskleidung privat verwendet werden kann."