Im Nachbarland Italien verbreitet sich das Coronavirus ungewöhnlich rasch. Besonders Norditalien ist derzeit betroffen – öffentliche Einrichtungen sind dort vielerorts geschlossen. Für einige Gemeinden in der Lombardei wurden Ein- bzw. Ausreisesperrren verhängt. Aktuell gibt es eine offizielle Reisewarnung für Gebiete in  Italien "Eine Schließung der Landesgrenzen ist im Moment nicht geplant, zukünftig jedoch nicht ausgeschlossen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.


Ich habe einen Urlaub gebucht, der demnächst beginnt. Kann ich diese Woche nach Italien reisen?
Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte (ausgenommen sind natürlich die gesperrten Gebiete), kann dies auf eigenes Risiko tun. Im Zweifelsfall sollten Pauschalreisende aber umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung. Ist das Hotel allerdings erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleibt der Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.

Kann ich meine gebuchte Italienreise kostenfrei stornieren?
"Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Liegt das Reiseziel nicht in der direkt betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten", sagt die ÖAMTC-Juristin. "Grundsätzlich haben Pauschalreisende unabhängig von einer Reisewarnung des Außenministeriums das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht vermeiden ließen und welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen." Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

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Wir haben für Ostern gebucht. Kann ich von der Reise zurücktreten?
Auf ein kostenloses Storno der Italienreise rund um Ostern besteht zurzeit noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht weiter zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine gleichwertige Reise besprechen. Individualreisende haben generell kein Recht auf kostenfreies Storno – außer das Hotel liegt, wie bereits erwähnt, im Sperrgebiet und ist daher nicht erreichbar.

Welche Rechte habe ich als Reisender, wenn am Urlaubsort das Virus ausbricht?
Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen.Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt und können nur auf eigene Faust die Rückreise organisieren.

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