Die vielen Flugausfälle und Verspätungen in der heurigen Urlaubssaison hinterlassen bereits ihre Spuren. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) des Verkehrsministeriums berichtete auf APA-Anfrage für die ersten sieben Monate des Jahres einen deutlichen Anstieg der schriftlichen Beschwerden und Anfragen um 45 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum
Insgesamt gab es von Jänner bis Juli 1.942 Beschwerden - im Vorjahreszeitraum waren es 1.336. In Summe erhielten die Passagiere über die APF Entschädigungen von rund 317.000 Euro von den Fluggesellschaften.
Wann steht Passagieren Entschädigung zu?
Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei Strecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro, bei über 3.500 Kilometern 600 Euro.
Die Ausgleichszahlungsverpflichtung entfalle der APF zufolge nur, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Unwetter zurückführbar sei. Bleibt die persönliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft sechs Wochen lang erfolglos, so hilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) bei der Durchsetzung der Entschädigung.