Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug Verspätung hat?
Bei Abflugverspätung - abhängig von der Entfernung zwischen zwei und vier Stunden - sind Fluglinien nach der Fluggastrechteverordnung verpflichtet, Passagieren unentgeltlich Betreuungsleistungen anzubieten. Das heißt: Snacks, Getränke, Kommunikation (Telefonate) und - falls notwendig - Hotel inklusive Transfers. Kommt die Airline dem nicht nach, empfiehlt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf), alle entstandenen Rechnungen für die Kostenrückerstattung aufzubewahren.

Habe ich auch Ansprüche, wenn ich zu spät am Ziel ankomme?
Bei Ankunftsverspätung haben Passagiere neben den unentgeltlichen Betreuungsleistungen auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug drei Stunden oder mehr später am Zielort ankommt. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt dabei von der Entfernung ab, beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro und muss nur dann nicht ausbezahlt werden, wenn die Airline das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nachweisen kann.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Flug annulliert wird?
Wird ein Flug gestrichen, müssen Airlines Passagiere zwischen Erstattung der Ticketkosten, alternativer Beförderung oder Rückflug zum Ausgangsflughafen wählen lassen. Falls die Fluglinie keine alternative Beförderung anbietet und die Passagiere sich selbst darum kümmern müssen, ist sie verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten zum ursprünglich gebuchten Ticket zu erstatten. „Wir empfehlen, eine solche Vorgehensweise für die Rückerstattung der Kosten vom Personal der Fluglinie schriftlich bestätigen zu lassen“, erklärt Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.

Wie kann es sein, dass mein Flug überbucht ist?
Airlines überbuchen ihre Maschinen zunehmend und können dann natürlich nicht alle Passagiere mitnehmen: Muss man am Boden bleiben, haben Passagiere dieselben Ansprüche wie bei Annullierung oder Verspätung. Übrigens: Ist ein Passagier eines überbuchten Fluges auf Nachfrage der Airline freiwillig zum Verzicht auf seinen Sitzplatz bereit, wird oft eine höhere Entschädigung als in der Verordnung vorgesehen angeboten.

Kann ich stornieren, wenn es plötzlich eine Reisewarnung gibt?
Gibt es eine offizielle Reisewarnung wie zum Beispiel bei Terroranschlägen oder Unruhen, kann man kostenlos von der Reise zurücktreten. Das gilt auch, wenn unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Vulkanausbruch) nach der Buchung passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird.

Welche Änderungen bringt das neue Pauschalreisegesetz?
„Bisher konnte eine Pauschalreise, die Vorteile wie einen einzigen Ansprechpartner für alle Leistungen und Insolvenzschutz bietet, nur über ein Reisebüro organisiert werden. Jetzt gilt das auch für sogenannte ,Click-Through- Buchungen', bei denen mindestens zwei Reiseleistungen gemeinsam online gebucht werden“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Dabei müssen die Homepages miteinander so verlinkt sein, dass die Kundendaten weitergeleitet werden und nur eine Rechnung ausgestellt wird. Beispiel: Die Online-Buchung eines Fluges über die Website der Airline, wo auch der Mietwagen angeboten wird.

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