Bei einer Scheidung regelt das Ehegesetz, was mit der sogenannten Ehewohnung geschieht. Wie sieht das bei einer Mietwohnung aus?
Antwort: Wenn das Paar seinen gemeinsamen Haushalt, also die Ehewohnung, in einer Mietwohnung hat oder zuletzt hatte, kann das Gericht ohne Einverständnis des Vermieters bestimmen, wer von den Geschiedenen in der Wohnung bleiben darf. "Dabei macht es keinen Unterschied, ob beide Ehegatten Mieter waren oder nur einer. Allfällige abweichende Regelungen im Mietvertrag zu diesem Thema sind ungültig", sagt der Grazer Rechtsanwalt Philipp Wieser von der Kanzlei hba & Partner. Wichtiger Zusatz: "Sollte ein Ehepartner den Mietvertrag, bei dem er Alleinmieter ist, ohne oder gegen den Willen des anderen Ehepartners kündigen, stellt dies in der Regel sogar eine schwere Eheverfehlung und damit einen Scheidungsgrund dar."

Was passiert bei der Scheidung, wenn die Ehewohnung eine Eigentumswohnung ist?
Antwort: Hier kann das Gericht, wie Wieser erklärt, im Aufteilungsverfahren das Alleineigentum eines Ehegatten anordnen – freilich gegen Leistung einer Ausgleichszahlung. Wer die Ausgleichszahlung nicht leisten kann, könne vom Gericht auch ein Mietrecht an der Ehewohnung, die dem anderen gehört, eingeräumt bekommen.

Bei nicht verheirateten Paaren, die zur Miete wohnen, hat es rechtlich keine Konsequenzen, wenn bei der Trennung einer der beiden einfach auszieht?
Antwort: Wieser warnt: "Sind beide Lebensgefährten Mieter, haften sie dem Vermieter gegenüber solidarisch, das wird gern übersehen." Der Vermieter kann also auch nur von einer Person allein die gesamte Miete bzw. den gesamten Mietzinsrückstand fordern. Eine Teilkündigung des Mietvertrages nur durch einen Mieter ist ebenfalls nicht möglich, wenn dies nicht im Mietvertrag steht. "Ist hingegen nur ein Ex-Lebensgefährte Mieter der Wohnung, hat der andere dem Vermieter gegenüber zwar keine vertragliche Verpflichtung, kann vom Alleinmieter aber mittels Räumungsklage gewissermaßen aus der Wohnung geworfen werden, wenn er nicht freiwillig geht", betont der Rechtsanwalt. Ein Wohnrecht nach der Beziehung gebe es hier nicht – und auch keine Sonderbehandlung, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

Nehmen wir an, in einer Lebensgemeinschaft sind beide Personen Miteigentümer der Wohnung, in der sie gemeinsam leben. Was geschieht bei einer Trennung, wenn sich die beiden nicht auf den gemeinsamen Verkauf der Eigentumswohnung einigen können?
Antwort: Werden sich die Ex-Partner nicht einig darüber, wer in der Wohnung verbleibt, so bestünde nur die Möglichkeit, eine Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft zu erheben, wie der Jurist erklärt. Gegen Leistung einer Ausgleichszahlung könnte dabei dann auch nur einem Ex-Partner das Alleineigentum zugesprochen werden. "Bei einem gemeinsamen Haus wäre es auch denkbar, dass der Ex-Partner seinen Anteil am Haus ohne Zustimmung des anderen einfach einem Fremden verkauft." Dagegen könne man sich nur durch ein wechselseitiges Vorkaufsrecht absichern, da ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zwischen Lebensgefährten nach wie vor nicht im Grundbuch eingetragen werden kann. "Zwischen Ehegatten und sonstigen Verwandten wäre dies hingegen möglich."

Haben Lebensgefährten ein Wohnrecht, wenn eine Beziehung beendet wird und die Wohnung oder das Haus zur Gänze nur einem gehört?
Antwort: Nein. "Der Eigentümer kann seinen Ex-Partner gegebenenfalls mittels Räumungsklage hinauswerfen."